Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Winteraktion „Lichtblick“ von Aristo Pharma

Der Veranstalter der Aktion ist die Aristo Pharma GmbH, Wallenroder Straße 8-10, 13435 Berlin (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt). Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Aktion des Veranstalters durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen und mitgeteilten Daten.

Allgemeines

Mit dem Absenden des Teilnahmeformulars auf www.aristo-pharma-lichtblick.de erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, an der Foto-Aktion im Rahmen der Winteraktion „Lichtblick“ des Veranstalters teilzunehmen und stimmt den nachstehenden Bedingungen und der Verantwortung in Bezug auf die Inhalte zu.

  1. Wie läuft die Aktion ab?

Im Aktionszeitraum vom 01.11.2023 – 29.02.2024 verteilt der Veranstalter über  zuständige Außendienstmitarbeiter und Außendienstmitarbeiterinnen die für die Aktion erstellten Kommunikationsmaterialien (Streichholzhäuschen und Informationsflyer)  und fordert die Empfänger dazu auf, die für die Aktion erstellte Webseite www.aristo-pharma-lichtblick.de zu besuchen, und somit aktiv im Rahmen der Foto-Aktion an der Winteraktion des Veranstalters mitzuwirken, indem:

– der Empfänger ein Streichholz entzündet (das brennende Streichholz steht symbolisch für den„Lichtblick“) und davon

– ein Foto schießt und dieses anschließend

– auf der Webseite über die Unterseite „Foto-Aktion“ und das darauf hochlädt.  

Das eingereichte Foto wird vom Veranstalter auf Teilnahmekriterien geprüft. Sind alle Teilnahme-Voraussetzungen erfüllt, wird das Foto anschließend in der Bildergalerie veröffentlicht.

Für jedes den Teilnahme-Voraussetzungen entsprechende Foto, wird der Veranstalter während des Aktionszeitraumes 2 Euro an folgende Organisation spenden:

Ärzte der Welt
Landsberger Straße 428
81241 München

Projektzweck: open.med Berlin-Lichtenberg

Die maximale Spendensumme beläuft sich auf 5.000 Euro (das entspricht 2.500 eingereichten Bildern).

Zusätzlich spendet der Veranstalter unabhängig von der Anzahl der eingereichten Fotos einen Betrag von 5.000 Euro.

Ausgewählte Fotos werden vom Veranstalter nur im Zusammenhang mit der Aktion für interne und externe Kommunikation (Intranet, PR-Artikel, Gestaltung des Spendenschecks) verwendet. Es werden keine personenbezogenen Daten für Werbezwecke verwendet oder veröffentlicht.

  1. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?

Die Aktion läuft im Zeitraum vom 01.11.2023 – 29.02.2024, ausschließlich innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Teilnahme möglich.

  1. Wer kann mitmachen?

Für die Teilnahme an der Aktion sind ausschließlich Fachkreisangehörige in deutschen Praxen, Kliniken und Apotheken berechtigt.

  1. Weitere Teilnahme-Voraussetzungen
  • Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer darf nur ein Foto einreichen.
  • Das Foto muss in digitalem JPEG-Format eingereicht werden.
  • Ein eingereichtes Foto muss eine Auflösung von 72 dpi haben. Die Dateigröße darf 3 Megabyte nicht überschreiten.
  • Die Teilnahme ist ausschließlich über die Zusendung über das Upload-Formular auf der Unterseite „Foto-Aktion“ möglich.
  • Es muss ein brennendes Streichholz zu sehen sein.
  1. Verantwortung für die Inhalte

Mit dem Hochladen des Fotos, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Es darf sich daher nur um ein Bild handeln, das der Teilnehmer selbst aufgenommen hat. Auf dem Foto dürfen keine Personen abgebildet sein, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, ferner keine Werke, an denen Dritte Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte besitzen (z.B. Architektur, Kunst, Marken usw.) und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Das Foto darf keine rechts- oder sittenwidrigen, keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßende Inhalte tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer für etwaige Rechtsverstöße selbst einzustehen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Teilnehmer stellt der Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.

  1. Nutzungsrechte 

Für die Nutzung der Fotos durch den Veranstalter überträgt der Teilnehmer unentgeltlich das Recht, das Foto zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten), elektronische Datennetze usw. einzuspeisen, zu speichern und einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen, dass diese das Foto auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernsehers, Computers oder Mobiltelefons empfangen können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eventuelle Fotos nicht, oder nur in geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Aussagegehalt nicht entstellt wird. Eine namentliche Nennung der Teilnehmer/Fotografen erfolgt nicht.

  1. Vorbehaltsklausel

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

  1. Sonstiges  

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.